Kommentar zu folgendem Video (eine Debatte Weimarer Reichsverfassung vs. Grundgesetz):
https://youtu.be/Zrf7oZ1QHLM?si=GEpUO2gDEixk577z
Die Debatte über Weimarer Verfassung vs. GG geht am eigentlichen Kern vorbei: Jede Verfassung ist ein zivilisatorischer Rückschritt!
Warum? Weil eine Verfassung den Menschen als Rechtsobjekt definiert, dem Rechte erst „gewährt“ werden. Das ist ein absurder Zirkelschluss: Warum sollte ich mich erst komplett entrechten lassen, um mir dann vom Verwalter „Grundrechte“ zuweisen zu lassen? Der Mensch braucht keine „Menschenrechte“ von Gnaden einer Verwaltung – er IST die Quelle des Rechts.
Das BGB (1896/1900) i.V.m. den Gesetzbüchern um 1900 (das neue BGB für Stadt und Land) hat bereits alles geregelt – alles! Es ist die endgültige Befreiung des Menschen aus der Vormundschaft. Diese Architektur war ihrer Zeit um 150 Jahre voraus. Bis heute hat die befreiende Tragweite kaum jemand verstanden. Stattdessen wollen die Menschen lieber weiter regiert werden und „Unterthan“ bleiben!
Die Architektur des BGB vs. Verwaltungsfiktion:
Das ursprüngliche bürgerliche Recht schuf eine strikte Trennung, die heute vorsätzlich verwischt wird:
- Der Mensch als Begünstigter (§§ 1–20 BGB): Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt. Der Mensch ist der souveräne Begünstigte, dem das staatliche Geschehen zu dienen hat. Er steht außerhalb der Verwaltungshaftung und ist jedem existenziellen Leistungsdruck entzogen.
- Die Juristische Person als Diener (§§ 21 ff. BGB): Hierzu gehören Unternehmen, Behörden und die künstliche Funktionsrolle des „Bürgers“. Man muss verstehen: Der „Bürger“ ist kein Synonym für den Menschen. Er ist lediglich ein Funktionsträger.
Sobald der Mensch geschäftlich tätig wird und das Gemeingut (Boden, Wasser, Ressourcen, Technologien) wirtschaftlich nutzt, tritt er in die Rolle des „Bürgers“ ein. In diesem Moment unterwirft er sich der Verwaltung und der Dienstbarkeit, um die Nutzung dieser Ressourcen zu regeln.
Der Denkfehler des Mainstreams:
Die Menschen glauben, sie seien der Bürger. In Wahrheit ist der Bürger nur das Werkzeug für den geschäftlichen Verkehr. Wer den Menschen (§ 1) mit dem Bürger (§ 21 ff.) gleichsetzt, macht den Schöpfer zum Sklaven seines eigenen Werkzeugs. Der Mensch bleibt der Begünstigte, der Bürger ist derjenige, der die Arbeit (und die Haftung) im System erledigt.
Der strukturelle Bruch:
Die Republik hat das Individuum in die Rolle des Bürgers gezwungen, um es verwaltbar zu machen. Wer „Bürgerrechte“ fordert, akzeptiert bereits die Unterordnung unter eine Verwaltungssache. Man verliert die übergeordnete Stellung als begünstigter Mensch (§ 1) und wird zum Objekt.
Richtigstellung zur Staatsgewalt:
Jeder „Staat“ beginnt im Privaten. Er ist rechtlich gesehen eine Vereinigung, für die im Kern das Vereinsrecht gilt. Ein Verein kann seinen Mitgliedern niemals mehr Pflichten auferlegen, als diese selbst vereinbart haben. Wenn der Mensch die alleinige Quelle des Rechts ist, kann eine juristische Person (Staat) niemals mehr Rechte haben als die natürlichen Personen, die ihn bilden!
Hört auf, über Verfassungsnuancen zu streiten, und fangt an, eure Stellung als Natürliche Person nach § 1 BGB wieder einzunehmen! Wer behauptet, über dem BGB zu stehen, verfällt den Boden des Rechts und kehrt zurück zur Willkür der Vormundschaft.
👉 zurück zum Roten Faden!
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